Zum Erhalt der Qualität bilden sich alle Experten stetig weiter. Nach den Vorgaben der DIN EN ISO/IEC 17024 (im Folgenden 17024) müssen die zertifizierten Sachverständigen ihr Fachwissen kontinuierlich erweitern und aktualisieren. Daneben müssen in der Regel Gutachten und andere Nachweise bei der Zertifizierungsstelle eingereicht werden. Auftraggeber und Gerichte können deshalb davon ausgehen, dass ein auf der Grundlage der 17024 zertifizierter Sachverständiger auch über ein fundiertes und aktuelles Wissen und entsprechende praktische Erfahrungen als Sachverständiger verfügt. Die Grundlagen der 17024 entsprechen dem qualitativen Minimum des FTT. Alle Mitglieder des FTT streben deshalb eine Zertifizierung im Bereich IT-Forensik an, die über den Maßstäben der 17024 liegt. Da eine solche noch nicht existiert, bietet sich damit die Chance, die Bedingungen für eine solche mitzuentwickeln. Mit der Gleichstellung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und der europaweit anerkannten Personenzertifizierung auf der Grundlage der 17024 öffnet sich das Betätigungsfeld für Experten mit hinreichender Kompetenz.